EU-Verordnung 910/201427 EU-Mitgliedstaaten + EWR2014, in Kraft seit 1. Juli 2016

eIDAS · Electronic Identification, Authentication and Trust Services

Der paneuropäische Rahmen für rechtsverbindliche elektronische Signaturen.

Was es ist

eIDAS ist die EU-Verordnung, die definiert, was eine elektronische Signatur ist, wie sie validiert wird und welche Rechtskraft sie vor Gericht trägt. Unmittelbar in jedem Mitgliedstaat anwendbar — keine nationale Umsetzung nötig. Die Verordnung legt drei Signaturstufen fest (SES → AES → QES), definiert, was als Vertrauensdiensteanbieter gilt, und setzt die technische Messlatte für die grenzüberschreitende Anerkennung.

Geltungsbereich

Jedes signierte Dokument mit Ursprung in der EU, dem EWR oder der Schweiz (über die parallele ZertES-Angleichung) erbt eIDAS-kompatible Rechtskraft. Eine in Estland signierte QES ist in Portugal, Frankreich und 25 weiteren Staaten einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Was letssign.now leistet

Jede von uns erzeugte Signatur ist unter eIDAS mindestens eine einfache elektronische Signatur (SES). Wenn pro Anfrage die SMS-Verifizierung aktiviert ist, wird derselbe Umschlag zu einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur (AES). Beide Stufen sind in jedem EU-Mitgliedstaat als Beweismittel zulässig. QES ist über eine QTSP-Partnerschaft in Planung.

Mehr Details

Drei SignaturstufenAufklappen

SES (einfach) — was die meisten « eine elektronische Signatur » nennen. AES (fortgeschritten) — identifiziert die unterzeichnende Person eindeutig und erkennt nachträgliche Manipulation. QES (qualifiziert) — AES plus ein qualifiziertes Zertifikat eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters, einer handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.

Wie Gerichte eIDAS-Signaturen behandelnAufklappen

Artikel 25 Abs. 1 ist die tragende Klausel: einer elektronischen Signatur darf die Rechtswirkung und die Zulässigkeit als Beweismittel nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil sie elektronisch ist. Selbst SES hat Gewicht. Der Streit wird meist zur Frage der Identitätsbindung — deshalb gibt es AES und QES.

Die Vertrauensliste (LOTL)Aufklappen

Jeder EU-Mitgliedstaat veröffentlicht eine signierte Vertrauensliste seiner qualifizierten Anbieter. Die Kommission veröffentlicht die List of Trusted Lists (LOTL) — den Index aller 27. Unser Verifizierer prüft gegen die Live-LOTL plus angepinnte Signaturzertifikate.

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