eIDAS Artikel 3(10)EU + EWR + UK

SES · Simple Electronic Signature

Die niedrigste Signaturstufe — zulässig, aber mit leichter Identitätsbindung.

Was es ist

Von eIDAS definiert als « Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verbunden sind und die der Unterzeichner zum Unterzeichnen verwendet ». Die weitest mögliche Definition — ein getippter Name in einer E-Mail erfüllt SES.

Geltungsbereich

Jeder EU-Mitgliedstaat. Artikel 25 Abs. 1 eIDAS verbietet Gerichten, SES allein deshalb abzulehnen, weil sie elektronisch ist. Der Streit dreht sich meist darum, ob die unterzeichnende Person die ist, für die sie sich ausgibt — deshalb gibt es AES und QES.

Was letssign.now leistet

Jede von uns erzeugte Signatur ist mindestens SES. Der Signaturlink geht an die E-Mail der unterzeichnenden Person, sie klickt, tippt oder zeichnet ihren Namen, drückt Signieren. Der Audit-Trail (IP, Browser-Fingerabdruck, Zeitstempel) liefert in den meisten Geschäftsstreitigkeiten genug Nachweis, um die Signatur an eine reale Person zu binden.

Mehr Details

Wann SES genügtAufklappen

Die meisten Geschäftsverträge. NDAs, Lieferantenverträge, Arbeitsangebote, Leistungsbeschreibungen, interne Freigaben. Die Parteien kennen sich bereits, und ein etwaiger Streit ginge um Vertragsbedingungen, nicht um « hat diese Person tatsächlich unterschrieben ».

Wann auf AES erhöhenAufklappen

Höherwertige Verträge. Verträge mit neuen Parteien, bei denen die Identität echt in Frage steht. Einkaufsteams mit einer Checkliste, die « fortgeschrittene elektronische Signatur » nennt.

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