Leitfaden

Elektronische Signatur in der Schweiz

Was eine elektronische Unterschrift in der Schweiz rechtsgültig macht, welche Signaturstufen es gibt (SES, AES, QES) und wie Sie mit letssign.now Verträge Swiss-made signieren – in der Schweiz gehostet und rund 90 % günstiger als DocuSign plus DocSend.

Ist eine elektronische Unterschrift in der Schweiz rechtsgültig?

Ja. Elektronische Signaturen sind in der Schweiz seit dem Bundesgesetz über die elektronische Signatur (ZertES) rechtlich anerkannt. Massgebend ist zudem das Obligationenrecht: Verträge sind grundsätzlich formfrei – für ihre Gültigkeit braucht es gar keine Unterschrift. Eine elektronische Signatur dient deshalb in den allermeisten Geschäftsfällen als Nachweis von Identität und Zustimmung.

Für den normalen Geschäftsalltag – Offerten, Aufträge, Arbeitsverträge, NDAs, Mandatsverträge – ist eine einfache oder fortgeschrittene elektronische Signatur rechtsgültig und vor Gericht als Beweismittel verwertbar. Nur wenige Vertragsarten verlangen von Gesetzes wegen eine besondere Form.

Die drei Signaturstufen: SES, AES und QES

Schweizer und EU-Recht (ZertES und eIDAS) kennen drei Stufen der elektronischen Signatur. Sie unterscheiden sich darin, wie streng die Identität des Unterzeichners geprüft und das Dokument gegen nachträgliche Änderungen geschützt wird.

  • SES – Einfache elektronische Signatur: jede elektronische Form der Zustimmung (Klick, getippter Name, gezeichnete Unterschrift). Schnell und für die meisten Geschäftsdokumente ausreichend.
  • AES – Fortgeschrittene elektronische Signatur: eindeutig dem Unterzeichner zugeordnet, mit Identitätsprüfung (z. B. E-Mail- oder SMS-Verifizierung) und manipulationssicher im Dokument verankert.
  • QES – Qualifizierte elektronische Signatur: die höchste Stufe, einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt. Nur sie erfüllt gesetzliche Formvorschriften und benötigt ein qualifiziertes Zertifikat eines anerkannten Anbieters.

Welche Signaturstufe brauchen Sie?

Für die grosse Mehrheit der B2B-Verträge genügt eine SES oder AES. Eine QES ist nur dort zwingend, wo das Gesetz ausdrücklich die Schriftform verlangt – etwa beim Konsumkreditvertrag.

letssign.now erstellt SES- und AES-Signaturen mit einem fälschungssicheren PAdES-Prüfpfad und qualifiziertem Zeitstempel auf jedem signierten PDF. Damit decken Sie den gesamten Geschäftsalltag rechtssicher ab – ohne den Aufwand und die Kosten einer QES.

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Häufige Fragen zur elektronischen Signatur in der Schweiz

Ist eine elektronische Unterschrift in der Schweiz rechtsgültig?

Ja. SES- und AES-Signaturen sind nach dem Schweizer ZertES und der EU-Verordnung eIDAS rechtsverbindlich und vor Gericht als Beweismittel verwertbar. Nur wenige Vertragsarten verlangen die strengere QES.

Was ist der Unterschied zwischen SES, AES und QES?

SES ist die einfache, AES die fortgeschrittene (mit Identitätsprüfung und Manipulationsschutz) und QES die qualifizierte Stufe, die einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt ist. letssign.now bietet SES und AES.

Brauche ich eine QES?

Nur wenn das Gesetz für einen bestimmten Vertrag ausdrücklich die Schriftform verlangt. Für den normalen Geschäftsalltag genügen SES und AES.

Ist letssign.now eIDAS- und ZertES-konform?

Ja. Jede Signatur entsteht nach ZertES und eIDAS und trägt einen fälschungssicheren PAdES-Prüfpfad mit qualifiziertem Zeitstempel.