Schweizer Bundesgesetz SR 943.03Schweiz (Bund)2003, revidiert 2016

ZertES · Bundesgesetz über die elektronische Signatur

Das Schweizer Bundesgesetz zur E-Signatur — an eIDAS angeglichen.

Was es ist

Das Schweizer Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur. Bildet das eIDAS-Dreistufenmodell mit lokalen Namen ab: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Eine qualifizierte Schweizer E-Signatur ist nach Art. 14 des Obligationenrechts (OR) einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Geltungsbereich

Alle Schweizer Gerichte nach Art. 14 OR. Die SAS-zertifizierten Anbieter (SwissSign, QuoVadis usw.) stellen qualifizierte Zertifikate aus, die über das Anerkennungsabkommen Schweiz-EU mit eIDAS-QES gegenseitig anerkannt werden.

Was letssign.now leistet

Unser PAdES-B-Umschlag plus der RFC-3161-Zeitstempel einer unabhängigen TSA erfüllt die ZertES-Anforderungen für fortgeschrittene elektronische Signaturen. Vor Schweizer Gerichten zulässig. Schweizer Hosting (Zürich) ist auf den Tarifen Branded + Teams für datenresidenz-sensible Einsätze verfügbar.

Mehr Details

Drei Signaturstufen — dasselbe Modell wie eIDASAufklappen

Einfach, fortgeschritten, qualifiziert. Die qualifizierte Stufe ist diejenige, die die Gleichstellung mit einer handschriftlichen Unterschrift nach Art. 14 auslöst.

Formerfordernisse (Schriftform)Aufklappen

Einige Schweizer Verträge erfordern Schriftform: Immobilien, Bürgschaften, Aufhebungsverträge. Nur qualifizierte Signaturen erfüllen die Schriftform. Die meisten Geschäftsverträge benötigen sie nicht — eine fortgeschrittene Signatur genügt für die Rechtswirkung.

Schweizer VertrauenslisteAufklappen

Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement veröffentlicht die Schweizer TL. Unser Verifizierer liest sie zusammen mit der EU-LOTL ein, sodass QES von SwissSign + QuoVadis auf /verify als solche erkannt werden, unabhängig davon, auf welcher Seite der Grenze die Datei entstanden ist.

PDF ablegen. Geprüft sehen.

Kostenlos, ohne Anmeldung. Wir erkennen den Standard, die ausstellende Stelle und die Rechtsstufe in unter einer Sekunde.