ZertES · Bundesgesetz über die elektronische Signatur
Das Schweizer Bundesgesetz zur E-Signatur — an eIDAS angeglichen.
Was es ist
Das Schweizer Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur. Bildet das eIDAS-Dreistufenmodell mit lokalen Namen ab: einfach, fortgeschritten und qualifiziert. Eine qualifizierte Schweizer E-Signatur ist nach Art. 14 des Obligationenrechts (OR) einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.
Geltungsbereich
Alle Schweizer Gerichte nach Art. 14 OR. Die SAS-zertifizierten Anbieter (SwissSign, QuoVadis usw.) stellen qualifizierte Zertifikate aus, die über das Anerkennungsabkommen Schweiz-EU mit eIDAS-QES gegenseitig anerkannt werden.
Was letssign.now leistet
Unser PAdES-B-Umschlag plus der RFC-3161-Zeitstempel einer unabhängigen TSA erfüllt die ZertES-Anforderungen für fortgeschrittene elektronische Signaturen. Vor Schweizer Gerichten zulässig. Schweizer Hosting (Zürich) ist auf den Tarifen Branded + Teams für datenresidenz-sensible Einsätze verfügbar.
Mehr Details
Drei Signaturstufen — dasselbe Modell wie eIDASAufklappenSchliessen
Einfach, fortgeschritten, qualifiziert. Die qualifizierte Stufe ist diejenige, die die Gleichstellung mit einer handschriftlichen Unterschrift nach Art. 14 auslöst.
Formerfordernisse (Schriftform)AufklappenSchliessen
Einige Schweizer Verträge erfordern Schriftform: Immobilien, Bürgschaften, Aufhebungsverträge. Nur qualifizierte Signaturen erfüllen die Schriftform. Die meisten Geschäftsverträge benötigen sie nicht — eine fortgeschrittene Signatur genügt für die Rechtswirkung.
Schweizer VertrauenslisteAufklappenSchliessen
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement veröffentlicht die Schweizer TL. Unser Verifizierer liest sie zusammen mit der EU-LOTL ein, sodass QES von SwissSign + QuoVadis auf /verify als solche erkannt werden, unabhängig davon, auf welcher Seite der Grenze die Datei entstanden ist.
Verwandte Standards
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