E-Signatur-Rechtslage in United Kingdom
Britische Gerichte lassen elektronische Signaturen seit dem ECA 2000 als Beweismittel zu.
Die Rechtslage in Klartext
Der UK Electronic Communications Act 2000 schuf die gesetzliche Grundlage dafür, elektronische Signaturen vor englischen, walisischen, schottischen und nordirischen Gerichten als Beweismittel zuzulassen. Der Bericht der Law Commission von 2019 bestätigte zudem, dass elektronische Signaturen "in writing"- und "signed"-Anforderungen nach englischem Recht für nahezu alle Geschäftsdokumente erfüllen. Nach dem Brexit behielt das UK eIDAS als "UK eIDAS" bei.
- Primärer Rahmen
- UK Electronic Communications Act 2000 + UK eIDAS Regulations 2019
- Nationales Gesetz
- Electronic Communications Act 2000 + Electronic Identification and Trust Services for Electronic Transactions Regulations 2016 (UK eIDAS)
Anerkannte Signaturstufen in {country}
United Kingdom anerkennt die drei eIDAS-konformen Stufen. Welche Stufe passt, hängt vom Vertrag ab — die meisten B2B-Dokumente sind mit SES abgedeckt; AES fügt einen Identitätsfaktor hinzu; QES hat die gleiche Rechtskraft wie eine handschriftliche Unterschrift bei Schriftformerfordernis.
Die Basisstufe — vor Gericht zulässig. Geeignet für alltägliche Geschäftsverträge.
SES plus zweiter Faktor (i.d.R. SMS) zur eindeutigen Bindung der Unterschrift an den Unterzeichner.
AES plus qualifiziertes Zertifikat eines Vertrauensdiensteanbieters. Rechtsgleich zur handschriftlichen Unterschrift.
Routinemässig elektronisch unterzeichnet
- B2B-Dienstleistungsverträge, SaaS-Verträge, Rahmenverträge mit Lieferanten
- NDAs, Auftragsbestätigungen, Partnervereinbarungen
- Arbeitsverträge, Aufhebungsvereinbarungen (vorbehaltlich zusätzlicher Formalien)
- Mietverträge (Hinweis: Grundstücksübertragungen können weiterhin Urkunden erfordern)
- Angebote, Rechnungen, Leistungsbeschreibungen
- Interne HR-Dokumente
Nach wie vor in Schriftform
- Testamente (Wills Act 1837 — handschriftliche Unterschrift mit zwei Zeugen erforderlich)
- Lasting Powers of Attorney
- Eidesstattliche Erklärungen (statutory declarations)
- Bestimmte Grundstücksübertragungen, die eine eingetragene Urkunde beim HM Land Registry erfordern
Besonderheiten in United Kingdom
- Der Law-Commission-Bericht 2019 bestätigte, dass elektronische Signaturen "in writing"-Anforderungen nach englischem Recht erfüllen, auch für Urkunden (mit zwei Zeugen, wie bei Tinte).
- UK eIDAS anerkennt EU-qualifizierte Signaturen zu Beweiszwecken; das materielle Beweismittel ist vor und nach dem Brexit identisch.
- UK-Hosting (London) ist für Branded- und Teams-Workspaces verfügbar.
Zugrundeliegende Standards
Die Rechtskraft oben stützt sich auf diese technischen und regulatorischen Standards. Jeder hat eine eigene Seite mit allen Details.
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