Rechtlicher Rahmen🇪🇸EU-Mitgliedstaat · Konstitutionelle MonarchieMadrid

E-Signatur-Rechtslage in Spain

España

Spanien anerkennt E-Signaturen nach eIDAS und dem Gesetz 6/2020.

Die Rechtslage in Klartext

Spanien setzt eIDAS über das Gesetz 6/2020 vom 11. November 2020 über elektronische Vertrauensdienste um. Elektronische Signaturen sind nach Artikel 3 des Gesetzes vor spanischen Gerichten zulässig; qualifizierte elektronische Signaturen haben die Rechtskraft handschriftlicher Unterschriften.

Primärer Rahmen
eIDAS + Ley 6/2020 + Código civil Art. 1262
Nationales Gesetz
Ley 6/2020, de 11 de noviembre, reguladora de determinados aspectos de los servicios electrónicos de confianza

Anerkannte Signaturstufen in {country}

Spain anerkennt die drei eIDAS-konformen Stufen. Welche Stufe passt, hängt vom Vertrag ab — die meisten B2B-Dokumente sind mit SES abgedeckt; AES fügt einen Identitätsfaktor hinzu; QES hat die gleiche Rechtskraft wie eine handschriftliche Unterschrift bei Schriftformerfordernis.

SES
Einfache elektronische Signatur

Die Basisstufe — vor Gericht zulässig. Geeignet für alltägliche Geschäftsverträge.

AES
Fortgeschrittene elektronische Signatur

SES plus zweiter Faktor (i.d.R. SMS) zur eindeutigen Bindung der Unterschrift an den Unterzeichner.

QES
Qualifizierte elektronische Signatur

AES plus qualifiziertes Zertifikat eines Vertrauensdiensteanbieters. Rechtsgleich zur handschriftlichen Unterschrift.

Routinemässig elektronisch unterzeichnet

  • B2B-Dienstleistungsverträge, SaaS-Verträge, Rahmenverträge mit Lieferanten
  • NDAs, Auftragsbestätigungen, Partnervereinbarungen
  • Arbeitsvertragsangebote, Onboarding-Unterlagen
  • Verträge mit freien Mitarbeitenden und Freelancern
  • Angebote, Rechnungen, Leistungsbeschreibungen
  • Interne HR-Dokumente (Richtlinien-Bestätigungen, Schulungen)

Nach wie vor in Schriftform

  • Immobilienübertragungen und Hypotheken (Beurkundung erforderlich)
  • Testamente und Erbschaftsdokumente
  • Eheschließung, Scheidung, Adoption und andere familienrechtliche Urkunden
  • Bestimmte arbeitsrechtliche Kündigungsdokumente nach nationalem Recht
  • Dokumente mit Erfordernis einer "escritura pública" (notarielle Urkunde)

Besonderheiten in Spain

  • Der DNI electrónico ist der spanische elektronische Personalausweis und eine QSCD.
  • Cl@ve ist die nationale Identitätsplattform für Interaktionen zwischen Bürgerinnen und Staat.

Lokale qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter

Zertifikate dieser Anbieter erkennen wir bei der Signaturprüfung auf /verify.

  • FNMT (Fábrica Nacional de Moneda y Timbre)
  • Camerfirma
  • Firma Profesional
  • IZENPE

Zugrundeliegende Standards

Die Rechtskraft oben stützt sich auf diese technischen und regulatorischen Standards. Jeder hat eine eigene Seite mit allen Details.

Keine Rechtsberatung: Diese Seite fasst den öffentlich bekannten rechtlichen Rahmen für elektronische Signaturen in Spain zusammen. Sie ist keine Rechtsberatung. Spezifische Transaktionen — insbesondere in regulierten Branchen oder bei Schriftformpflicht — sollten mit einer in Ihrer Rechtsordnung qualifizierten Anwältin oder einem Anwalt geprüft werden.

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