Rechtlicher Rahmen🇩🇪EU-Mitgliedstaat · BundesrepublikBerlin

E-Signatur-Rechtslage in Germany

Deutschland

Deutschland verleiht der QES nach § 126a BGB die Rechtskraft einer handschriftlichen Unterschrift.

Die Rechtslage in Klartext

Deutschland setzt eIDAS über das Vertrauensdienstegesetz (VDG) vom 29. Juli 2017 um. § 126a BGB stellt eine qualifizierte elektronische Signatur ausdrücklich einer handschriftlichen Unterschrift gleich, wenn Schriftform vorgeschrieben ist. Die Bundesnetzagentur beaufsichtigt die deutschen qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter und führt die nationale Vertrauensliste.

Primärer Rahmen
eIDAS + Vertrauensdienstegesetz (VDG) + BGB § 126a
Nationales Gesetz
Vertrauensdienstegesetz (VDG), in force 29 July 2017

Anerkannte Signaturstufen in {country}

Germany anerkennt die drei eIDAS-konformen Stufen. Welche Stufe passt, hängt vom Vertrag ab — die meisten B2B-Dokumente sind mit SES abgedeckt; AES fügt einen Identitätsfaktor hinzu; QES hat die gleiche Rechtskraft wie eine handschriftliche Unterschrift bei Schriftformerfordernis.

SES
Einfache elektronische Signatur

Die Basisstufe — vor Gericht zulässig. Geeignet für alltägliche Geschäftsverträge.

AES
Fortgeschrittene elektronische Signatur

SES plus zweiter Faktor (i.d.R. SMS) zur eindeutigen Bindung der Unterschrift an den Unterzeichner.

QES
Qualifizierte elektronische Signatur

AES plus qualifiziertes Zertifikat eines Vertrauensdiensteanbieters. Rechtsgleich zur handschriftlichen Unterschrift.

Routinemässig elektronisch unterzeichnet

  • B2B-Dienstleistungsverträge, SaaS-Verträge, Rahmenverträge mit Lieferanten
  • NDAs, Auftragsbestätigungen, Partnervereinbarungen
  • Arbeitsvertragsangebote, Onboarding-Unterlagen
  • Verträge mit freien Mitarbeitenden und Freelancern
  • Angebote, Rechnungen, Leistungsbeschreibungen
  • Interne HR-Dokumente (Richtlinien-Bestätigungen, Schulungen)

Nach wie vor in Schriftform

  • Immobilienübertragungen und Hypotheken (Beurkundung erforderlich)
  • Testamente und Erbschaftsdokumente
  • Eheschließung, Scheidung, Adoption und andere familienrechtliche Urkunden
  • Bestimmte arbeitsrechtliche Kündigungsdokumente nach nationalem Recht
  • Dokumente mit Erfordernis notarieller Beurkundung — Immobilien, GmbH-Anteilsübertragungen
  • Bestimmte Kündigungen nach § 623 BGB (Originalschriftform erforderlich — Tinte oder QES)
  • Bürgschaftserklärungen nach § 766 BGB

Besonderheiten in Germany

  • § 126a BGB: QES erfüllt die Schriftform überall dort, wo das deutsche Recht "schriftlich" verlangt. Für diese Verträge genügt nur QES, nicht SES oder AES.
  • Der elektronische Personalausweis (eID) und bankbasierte smartID-Dienste sind QSCDs.

Lokale qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter

Zertifikate dieser Anbieter erkennen wir bei der Signaturprüfung auf /verify.

  • D-Trust GmbH
  • Bundesdruckerei
  • DGN Service
  • sign-me (Telekom)

Zugrundeliegende Standards

Die Rechtskraft oben stützt sich auf diese technischen und regulatorischen Standards. Jeder hat eine eigene Seite mit allen Details.

Keine Rechtsberatung: Diese Seite fasst den öffentlich bekannten rechtlichen Rahmen für elektronische Signaturen in Germany zusammen. Sie ist keine Rechtsberatung. Spezifische Transaktionen — insbesondere in regulierten Branchen oder bei Schriftformpflicht — sollten mit einer in Ihrer Rechtsordnung qualifizierten Anwältin oder einem Anwalt geprüft werden.

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