Rechtlicher Rahmen🇧🇬EU-Mitgliedstaat · Parlamentarische RepublikSofia

E-Signatur-Rechtslage in Bulgaria

България

Elektronische Signaturen sind in Bulgarien nach eIDAS und ZEDEP anerkannt.

Die Rechtslage in Klartext

Bulgariens Gesetz über das elektronische Dokument und die elektronische Signatur (ZEDEP) wurde ursprünglich 2001 erlassen und 2016 zur eIDAS-Angleichung überarbeitet. Elektronische Signaturen sind vor bulgarischen Gerichten zulässig. Qualifizierte elektronische Signaturen tragen nach § 13 ZEDEP dieselbe Rechtskraft wie handschriftliche Unterschriften.

Primärer Rahmen
eIDAS + Закон за електронния документ и електронния подпис (ZEDEP)
Nationales Gesetz
Закон за електронния документ и електронния подпис (Electronic Document and Electronic Signature Act), 2001 (revised 2016 for eIDAS alignment)

Anerkannte Signaturstufen in {country}

Bulgaria anerkennt die drei eIDAS-konformen Stufen. Welche Stufe passt, hängt vom Vertrag ab — die meisten B2B-Dokumente sind mit SES abgedeckt; AES fügt einen Identitätsfaktor hinzu; QES hat die gleiche Rechtskraft wie eine handschriftliche Unterschrift bei Schriftformerfordernis.

SES
Einfache elektronische Signatur

Die Basisstufe — vor Gericht zulässig. Geeignet für alltägliche Geschäftsverträge.

AES
Fortgeschrittene elektronische Signatur

SES plus zweiter Faktor (i.d.R. SMS) zur eindeutigen Bindung der Unterschrift an den Unterzeichner.

QES
Qualifizierte elektronische Signatur

AES plus qualifiziertes Zertifikat eines Vertrauensdiensteanbieters. Rechtsgleich zur handschriftlichen Unterschrift.

Routinemässig elektronisch unterzeichnet

  • B2B-Dienstleistungsverträge, SaaS-Verträge, Rahmenverträge mit Lieferanten
  • NDAs, Auftragsbestätigungen, Partnervereinbarungen
  • Arbeitsvertragsangebote, Onboarding-Unterlagen
  • Verträge mit freien Mitarbeitenden und Freelancern
  • Angebote, Rechnungen, Leistungsbeschreibungen
  • Interne HR-Dokumente (Richtlinien-Bestätigungen, Schulungen)

Nach wie vor in Schriftform

  • Immobilienübertragungen und Hypotheken (Beurkundung erforderlich)
  • Testamente und Erbschaftsdokumente
  • Eheschließung, Scheidung, Adoption und andere familienrechtliche Urkunden
  • Bestimmte arbeitsrechtliche Kündigungsdokumente nach nationalem Recht

Besonderheiten in Bulgaria

  • Die bulgarische Kommunikationsregulierungskommission beaufsichtigt die Vertrauensdiensteanbieter.

Lokale qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter

Zertifikate dieser Anbieter erkennen wir bei der Signaturprüfung auf /verify.

  • B-Trust (BORICA)
  • InfoNotary
  • StampIT

Zugrundeliegende Standards

Die Rechtskraft oben stützt sich auf diese technischen und regulatorischen Standards. Jeder hat eine eigene Seite mit allen Details.

Keine Rechtsberatung: Diese Seite fasst den öffentlich bekannten rechtlichen Rahmen für elektronische Signaturen in Bulgaria zusammen. Sie ist keine Rechtsberatung. Spezifische Transaktionen — insbesondere in regulierten Branchen oder bei Schriftformpflicht — sollten mit einer in Ihrer Rechtsordnung qualifizierten Anwältin oder einem Anwalt geprüft werden.

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