Rechtlicher Rahmen🇦🇹EU-Mitgliedstaat · BundesrepublikVienna

E-Signatur-Rechtslage in Austria

Österreich

Elektronische Signaturen sind in Österreich nach eIDAS und dem SVG rechtsgültig.

Die Rechtslage in Klartext

Österreich setzt eIDAS über das Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG) um, in Kraft seit Juli 2016. Das SVG ersetzte das ältere Signaturgesetz und brachte das österreichische Recht mit der EU-Verordnung in Einklang. Elektronische Signaturen sind vor österreichischen Gerichten als Beweismittel zulässig; qualifizierte elektronische Signaturen sind nach § 4 Abs. 1 SVG einer handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt.

Primärer Rahmen
eIDAS-Verordnung 910/2014 + nationales Signatur- und Vertrauensdienstegesetz
Nationales Gesetz
Signatur- und Vertrauensdienstegesetz (SVG), in force 17 July 2016

Anerkannte Signaturstufen in {country}

Austria anerkennt die drei eIDAS-konformen Stufen. Welche Stufe passt, hängt vom Vertrag ab — die meisten B2B-Dokumente sind mit SES abgedeckt; AES fügt einen Identitätsfaktor hinzu; QES hat die gleiche Rechtskraft wie eine handschriftliche Unterschrift bei Schriftformerfordernis.

SES
Einfache elektronische Signatur

Die Basisstufe — vor Gericht zulässig. Geeignet für alltägliche Geschäftsverträge.

AES
Fortgeschrittene elektronische Signatur

SES plus zweiter Faktor (i.d.R. SMS) zur eindeutigen Bindung der Unterschrift an den Unterzeichner.

QES
Qualifizierte elektronische Signatur

AES plus qualifiziertes Zertifikat eines Vertrauensdiensteanbieters. Rechtsgleich zur handschriftlichen Unterschrift.

Routinemässig elektronisch unterzeichnet

  • B2B-Dienstleistungsverträge, SaaS-Verträge, Rahmenverträge mit Lieferanten
  • NDAs, Auftragsbestätigungen, Partnervereinbarungen
  • Arbeitsvertragsangebote, Onboarding-Unterlagen
  • Verträge mit freien Mitarbeitenden und Freelancern
  • Angebote, Rechnungen, Leistungsbeschreibungen
  • Interne HR-Dokumente (Richtlinien-Bestätigungen, Schulungen)

Nach wie vor in Schriftform

  • Immobilienübertragungen und Hypotheken (Beurkundung erforderlich)
  • Testamente und Erbschaftsdokumente
  • Eheschließung, Scheidung, Adoption und andere familienrechtliche Urkunden
  • Bestimmte arbeitsrechtliche Kündigungsdokumente nach nationalem Recht
  • Bestimmte Kündigungsvereinbarungen, wenn Schriftlichkeit vorgeschrieben ist (§ 884 ABGB)

Besonderheiten in Austria

  • Die österreichische Bürgerkarte / Handy-Signatur stellt natürlichen Personen kostenlos qualifizierte Zertifikate aus — Bürgerinnen können QES vom Handy aus erstellen.
  • Notariatsakte bleiben für viele Immobilien- und Gesellschaftstransaktionen verpflichtend; E-Signaturen ersetzen keine Notarin.

Lokale qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter

Zertifikate dieser Anbieter erkennen wir bei der Signaturprüfung auf /verify.

  • A-Trust Gesellschaft für Sicherheitssysteme
  • D-Trust Austria

Zugrundeliegende Standards

Die Rechtskraft oben stützt sich auf diese technischen und regulatorischen Standards. Jeder hat eine eigene Seite mit allen Details.

Keine Rechtsberatung: Diese Seite fasst den öffentlich bekannten rechtlichen Rahmen für elektronische Signaturen in Austria zusammen. Sie ist keine Rechtsberatung. Spezifische Transaktionen — insbesondere in regulierten Branchen oder bei Schriftformpflicht — sollten mit einer in Ihrer Rechtsordnung qualifizierten Anwältin oder einem Anwalt geprüft werden.

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